Carsten Kraft Versicherungsmakler Bremen

Private Krankenversicherung

Eine Private Krankenversicherung ist eine Möglichkeit sich bei privaten Krankenversicherungen abzusichern. Diese Versicherungen kommen für alle Kosten auf die aus Unfällen oder Krankheit, sowie durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Dabei kann es sich um eine Voll- oder Teilversicherung handeln oder aber auch eine private Krankenzusatzversicherung wie z.b. das 1-Bett Zimmer mit Chefarzt oder Zahnversicherung. Die Privaten Krankenversicherungen können ihre Kunden allerdings selektieren und, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherungen, Anträge auch ohne Angabe eines Grundes abzulehnen.

Private Krankenversicherung

Der Vertragsabschluss ist jedoch von mehr als nur der Liquidität des Versicherten abhängig.

Bei einer Privaten Krankenversicherung kommt es zusätzlich zum Einkommen und dem ausgeübten Beruf auch auf das Alter, den Gesundheitszustand und die zu versichernden Leistungen an. Auf diesen Aspekten beruht der zu zahlende Versicherungsbeitrag. Bei hohen Krankheitsrisiken durch bereits vorliegende Erkrankungen wird, wenn überhaupt angenommen, oftmals ein Risikozuschlag erhoben. Alternativ können hier bestimmte Leistungen auch ausgeschlossen werden. Damit eine entsprechende gute Lösung für Sie gefunden werden, können wir als Versicherungsmakler bereits vorab die Risiken und Ausschlüsse nach Aufnahme der Gesundsheitdaten bei den Gesellschaften die in Frage kommen abklären.

Die Abrechnung erfolgt je nach Behandlungsart, unterschieden wird zwischen ambulant und stationär.Erfolgt eine ambulante Behandlung bekommt der Patient, also der Versicherte, eine Rechnung durch den zuständigen Arzt zugestellt, welche er dann bei seiner Versicherung einreicht. Die angefallenen Kosten werden nach Überprüfung schließlich zurückerstattet, ggf. wir eine vereinbarte Selbstbeteiliung abgezogen. Genauso wird es auch bei Rezepten gehalten. Sobald sie eingereicht und überprüft sind, bekommt der Versicherte sein Geld zurückerstattet.

Bei einer stationären Behandlung, also einem Krankenhausaufenthalt, rechnen die Kliniken in der Regel direkt mit den Versicherungen ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte eine unterschriebene und gültige Krankenkassenkarte der Privaten Krankenversicherung vorlegt durch welche er die Ansprüche an seine Private Krankenversicherung an das Krankenhaus abtritt. Durch eine Private Krankenversicherung können, je nach versichertem Tarif, bei so einem stationären Aufenthalt, Leistungen wie zum Beispiel eine Behandlung durch den Chefarzt oder ein Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch genommen werden.

Eine Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung gestaltet sich schwierig, da die Kunden die eine Private Krankenversicherung abgeschlossen hatten nur dann wieder aufnehmen, wenn sie versicherungspflichtig werden, also zum Beispiel ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben müssen, unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. Bei Personen über 55 Jahren müssen weiterreichende Bedingungen gegeben sein, wie zum Beispiel der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bsp. ALG II).

Die Entscheidung für eine Private Krankenversicherung ist Beratungsintensives Thema. Mit Ihnen zusammen können wir Vorteile und eventuelle Nachteile in Ihrem individuellen Fall erarbeiten.

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz für Ihre zukünftige Absicherung im Bereich der Privaten Krankenversicherung.

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