Carsten Kraft Versicherungsmakler Bremen

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altervorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil des „Drei-Säulen-Modells„. Sie bildet dabei die zweite Säule und ist sehr wichtig für die Sicherung des Lebensunterhalts bei veränderten Umständen. Als Anlass für eine Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber ausgeht gilt nur das normale Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber sagt dementsprechend dem Arbeitnehmer zu, dass er für den Fall einer eintretenden Invalidität, dem Tod oder auch einfach im Alter ab dem 65./ 67. Lebensjahr die Versorgungsdienstleistungen in einer vereinbarten Höhe übernimmt. Dafür gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten über die eine Betriebliche Altersvorsorge laufen kann, wie beispielsweise Pensionskassen und Direktversicherungen  durch Gehaltsverwendung. Der Arbeitnehmer profitiert in jedem Fall von der betrieblichen Altersvorsorge und hat somit eine weiteren Baustein für seine Altersvorsorge.

Wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge erhalten hat das für Sie viele Vorteile. Sie können durch die Betriebliche Altersvorsorge Steuern und der Sozialabgabe sparen.

Dem Arbeitgeber wird durch das Betriebsrentengesetz aufgelegt, dass das Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten wird. Kein Mitarbeiter darf willkürlich ausgeschlossen werden. Die Arbeitnehmer haben des Weiteren ein Entgeltumwandlungsanspruch wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. So besteht der Rechtsanspruch der Umwandlung von eigenen Gehaltsteilen in eine Betriebliches Altersvorsorge.

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